Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 29.02.2012 | OLG Hamburg, 29.08.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29572
OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11 (https://dejure.org/2012,29572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2012 - 6 U 58/11 (https://dejure.org/2012,29572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2012 - 6 U 58/11 (https://dejure.org/2012,29572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Auslegung einer Unterlassungserklärung bezüglich der erfolgten Abmahnung

  • openjur.de

    §§ 276 Abs. 1, 315 BGB; §§ 15 Abs. 2, 19a, 31 UrhG

  • kanzlei.biz

    Speicherung eines Lichtbildes rechtfertigt Vertragsstrafe

Kurzfassungen/Presse (17)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zum öffentlichen Zugänglichmachen von Lichtbilbdern im Internet und zur Vertragsstrafe beim Hamburger Brauch

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe nach Abgabe einer Unterlassungserklärung, wenn streitgegenständliches Lichtbild bei Direkteingabe der URL aufrufbar ist

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Abgemahnte Bilder müssen vom Server gelöscht werden

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Erreichbarkeit über direkten URL-Aufruf genügt für einen Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erreichbarkeit einer URL reicht für einen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung aus

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei direkter URL-Erreichbarkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung eines weiteren Urheberrechtsverstoßes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    URL-Erreichbarkeit genügt für Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei URL-Erreichbarkeit

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Weitgehende Pflicht zur Löschung eines Bildes nach Abgabe der Unterlassungserklärung wegen unberechtigter Bildnutzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Foto-Abmahnung: Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Abgemahnte Bilder müssen komplett vom Server gelöscht werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Weitgehende Pflicht zur Löschung eines Bildes nach Abgabe der Unterlassungserklärung wegen unberechtigter Bildnutzung

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung: Abgemahntes Bild darf nicht mehr auffindbar sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beseitigungspflicht nach Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe wegen bloßer Bildspeicherung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsstrafe: Urheberrechtlich unberechtigt genutztes Foto darf auch nicht durch Direkteingabe der URL abrufbar sein - OLG Karlsruhe bestätigt Vertragsstrafe aufgrund einer Unterlassungserklärung / Streitgegenständliches Lichtbild war weiterhin durch Direkteingabe der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 138
  • MMR 2013, 122
  • K&R 2013, 62
  • ZUM 2013, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11
    Die öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbilds gem. § 19a UrhG besteht schon in der abstrakten Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der betreffenden URL (so auch OLG Hamburg, Urteil v. 14.3.2012, Az. 5 U 87/09), da das betroffene Lichtbild in diesem Fall zum Beispiel durch Suchmaschinen aufgefunden werden kann.

    Es spricht nach Auffassung des Senats viel für die Richtigkeit der vom Oberlandesgericht Hamburg vertretenen Auffassung, schon die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der betreffenden URL reiche für § 19 a UrhG aus (OLG Hamburg, Urt. v. 14.03.2012, 5 U 87/09 juris Rn. 108).

  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11
    Das ermöglichen zum einen auf den Rechnern Dritter gespeicherte URLs, welche die Nutzer unmittelbar auf die noch vorhandene Datei führen (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 383 juris Rn. 33), und zum anderen der Einsatz von Suchmaschinen.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Mit dem Unterlassungsanspruch kann daher nicht nur verlangt werden, es zu unterlassen, die Lichtbilder erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen; vielmehr kann damit auch verlangt werden, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die bereits in das Internet eingestellten Lichtbilder dort nicht mehr öffentlich zugänglich sind (vgl. OLG Karlsruhe, ZUM 2013, 45, 46; ZUM 2013, 224, 225; J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97 UrhG Rn. 40a).
  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4; in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11

    Verwirken einer Vertragsstrafe durch öffentliches Zugänglichmachen eines

    Entsprechend hat der Senat auch bereits mit Urteil v. 12.09.2012 (6 U 58/11, veröffentlicht in juris) in einem solchen Fall ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des dortigen Vertragsstrafeversprechens angenommen.
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2016 - 4 U 45/15

    Urheberrechtsverletzung bei im "Cache" von Internetsuchmaschinen gespeicherten

    Aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11 -), des Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Beschluss vom 10. Juli 2013 - 11 U 28/12 -) und des Landgerichts Köln (Urteil vom 11. Juli 2013 - 14 O 61/13) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20

    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen eine strafebewehrte

    Der Schuldner verstößt gegen seine - nach vorangegangener urheberrechtswidriger Nutzung eines Lichtbildes auf seiner Website - eingegangene vertragliche Verpflichtung, es zu unterlassen, das Lichtbild ohne Urheberbenennung öffentlich zugänglich zu machen, wenn dasselbe Lichtbild im Anschluss durch Eingabe der URL oder durch Suche mit einer Suchmaschine im Internet weiterhin unter der Domainadresse des Schuldners von jedermann aufgerufen werden kann und der Urheber nicht benannt ist (Festhaltung Senat, Urt. v. 12.9.2012 - 6 U 58/11, Juris Rn. 22).

    (1) Der Senat hatte mit Urteil vom 12.9.2012 - 6 U 58/11 Juris Rn. 22 entschieden, dass es für ein öffentliches Zugänglichmachen genügt, dass es für einen Dritten, wenn - wie im Streitfall - zuvor eine Verlinkung mit einer Website bestanden hatte, möglich bleibt, das Lichtbild im Internet auch ohne genaue Kenntnis der URL aufzufinden.

  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2018 - 3 O 140/18

    Zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildes über eine URL

    Der Unterlassungsanspruch und ebenso die Pflicht aus einem Vertragsstrafeversprechen richtet sich daher nicht darauf, es zu unterlassen, Lichtbilder erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen, vielmehr kann auch verlangt werden, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass die bereits in das Internet eingestellten Lichtbilder dort nicht mehr öffentlich zugänglich sind (vgl. BGH GRUR 2015, 258 [BGH 18.09.2014 - I ZR 76/13] Rn. 67 - CT-Paradies; unter Verweis auf OLG Karlsruhe GRUR-RR 2013, 206 und MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] ; ebenso OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.12.2018 - 11 U 88/17).

    Daher ist auch das Bereithalten eines Werkes zum Aufruf bei Direkteingabe der URL eine öffentliche Zugänglichmachung (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2013, 206; OLG Karlsruhe, MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] ; LG Berlin MMR 2015, 538; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.02.2016 - 2-03 O 106/15), da jeder, der die URL kennt, das Bild noch abrufen kann.

  • OLG Oldenburg, 12.07.2018 - 6 W 45/18

    Vollstreckung einer durch Anerkenntnisurteil titulierten

    Er hat insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch das Unterlassungsgebot betroffenen Inhalte seiner Website nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Website direkt noch über eine Internetsuchmaschine (OLG Celle WRP 2015, 475 in juris Rn. 20; OLG Karlsruhe MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] in juris Rn. 22 ff; KG NJW-RR 2010, 968 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] in juris Rn. 29 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24895
OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10 (https://dejure.org/2012,24895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.02.2012 - 5 U 10/10 (https://dejure.org/2012,24895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 5 U 10/10 (https://dejure.org/2012,24895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,24895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Urheberrechtsschutz von Webseiten

  • openjur.de

    §§ 19a, 69a, 2 Abs. 1 UrhG

  • Justiz Hamburg

    Typo 3

    § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 7 UrhG, § 69a UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Schutzfähigkeit von Computerprogrammen und Webseiten; Anforderungen an die schöpferische Gestaltung im Bereich der angewandten Kunst

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz einer Webseite

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz einer Internetseite nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für Webseiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz einer Website nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz einer Website nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Plagiat einer Webseite - Keine Urheberrechtsverletzung wegen fehlender Individualität und "künstlerischer" Eigenleistung der Webseite - Oberlandesgericht Hamburg wies Klage auf Unterlassung und Schadenersatz ab

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Websites nach wie vor leichte Beute für Ideen-Diebstahl? // -Urheberrecht bietet kaum Schutz vor Ideenklau, Geschmackmusterrecht als Lösung unbekannt, Irrglaube Schutzlosigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 138
  • MMR 2012, 832
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10
    Eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art nach § 2 I Nr. 7 UrhG liegt dann vor, wenn sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen über den dargestellten Gegenstand mit dem Ausdrucksmittel der grafischen oder plastischen Darstellung dient (vgl. BGH GRUR 2011, 803 - Lernspiele Rz. 39; OLG München, GRUR 1992, 510; KG, GRUR-RR 2002, 91 [92]).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2010 - 6 U 46/09

    Zum Urheberrechtsschutz für eine Bildschirmmaske

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10
    Soweit es um das von einem Computerprogram erzielte Ergebnis einer Webseite geht, hält auch das OLG Karlsruhe nicht länger an seiner früher vertretenen Rechtsauffassung fest und verneint insoweit eine Anwendbarkeit von § 69a UrhG (OLG Karlsruhe Urteil v. 14.4.2011 in GRUR-RR 2010, 234).
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89

    Explosionszeichnungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10
    Im Rahmen des § 2 I Nr. 7 UrhG ist kein hohes Maß an eigenschöpferischer Formgestaltung zu verlangen (BGH , GRUR 1991, 529 = NJW-RR 1991, 1189 - Technische Explosionszeichnungen).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10
    Zur Erfüllung der Schutzuntergrenze müsste die Webseite eine persönlich geistige Schöpfung von individueller Prägung darstellen, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 1983, 377 [378] = WRP 1983, 484 - Brombeer-Muster; GRUR 1987, 903 [904] = NJW 1987, 2678 - Le-Corbusier-Möbel).
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 15/85

    Le Corbusier-Möbel

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10
    Zur Erfüllung der Schutzuntergrenze müsste die Webseite eine persönlich geistige Schöpfung von individueller Prägung darstellen, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 1983, 377 [378] = WRP 1983, 484 - Brombeer-Muster; GRUR 1987, 903 [904] = NJW 1987, 2678 - Le-Corbusier-Möbel).
  • KG, 11.07.2000 - 5 U 3777/99

    Urheberschutz; Lehrmaterial; Lernsoftware; Wissenschaftliche Darstellung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10
    Eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art nach § 2 I Nr. 7 UrhG liegt dann vor, wenn sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen über den dargestellten Gegenstand mit dem Ausdrucksmittel der grafischen oder plastischen Darstellung dient (vgl. BGH GRUR 2011, 803 - Lernspiele Rz. 39; OLG München, GRUR 1992, 510; KG, GRUR-RR 2002, 91 [92]).
  • OLG München, 19.09.1991 - 6 U 2093/88

    Urheberschutzfähigkeit von Kreuzworträtseln und Silbenrätseln als Sprachwerke,

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10
    Eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art nach § 2 I Nr. 7 UrhG liegt dann vor, wenn sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen über den dargestellten Gegenstand mit dem Ausdrucksmittel der grafischen oder plastischen Darstellung dient (vgl. BGH GRUR 2011, 803 - Lernspiele Rz. 39; OLG München, GRUR 1992, 510; KG, GRUR-RR 2002, 91 [92]).
  • LG Hamburg, 14.01.2022 - 308 O 130/19

    Adblocker - Urheberrechtliche Ansprüche beim Angebot eines sog. Adblockers -

    Die Webseiten der Klägerin sind mangels des Vorliegens einer eigenschöpferischen Leistung nicht als "Multimediawerke" als ungeschriebene Werkgattung i.S.d. § 2 UrhG (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 29.02.2012, Az. 5 U 10/10, GRUR-RS 2012, 25278; OLG Köln GRUR-RR 2010, 141, 143; Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhG, 12. Aufl., § 2 Rn. 231; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 2 Rn. 243) geschützt.
  • OLG Hamburg, 24.08.2023 - 5 U 20/22

    Adblocker

    Neben der Eigenschaft als Computerprogramm bedarf es für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Programmierung einer Webseite auch einer Beurteilung, inwieweit das erstellte Programm keine ganz einfache handwerklich-technische Gestaltung aufweist (vgl. HansOLG Hamburg MMR 2012, 832, 833).

    (1) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die Webseiten der Klägerin mangels des Vorliegens einer eigenschöpferischen Leistung nicht als "Multimediawerke" als ungeschriebene Werkgattung i.S.d. § 2 UrhG (vgl. hierzu HansOLG Hamburg MMR 2012, 832, 833, und OLG Köln GRUR-RR 2010, 141, 143, jeweils mit allerdings inzwischen überholten Ausführungen zum - seinerzeit verneinten - Schutz der sog. kleinen Münze; Axel Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl., § 2 UrhG Rn. 231; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 2 Rn. 243) geschützt seien.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.08.2012 - 5 U 152/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48692
OLG Hamburg, 29.08.2012 - 5 U 152/11 (https://dejure.org/2012,48692)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2012 - 5 U 152/11 (https://dejure.org/2012,48692)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2012 - 5 U 152/11 (https://dejure.org/2012,48692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Totenkopfflasche

    Art 19 Abs 1 EGV 6/2002, Art 85 Abs 1 S 1 EGV 6/2002, Art 85 Abs 1 S 2 EGV 6/2002, Art 89 Abs 1 Buchst a EGV 6/2002
    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Bestimmung des Streitgegenstandes durch Einblendung einer Abbildung in den Antrag; Bestreiten der Rechtsgültigkeit durch Widerklageerhebung; Bestimmung des Schutzumfangs; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2012 - 5 U 152/11
    Für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Geschmacksmusters ist es grundsätzlich unerheblich, woraus sich dessen Eigenart im Einzelnen ergibt; der Schutzumfang hängt nicht vom Grad der Eigenart des Geschmacksmusters ab (BGH GRUR 2011, 142 [Tz.11] - Untersetzer).

    Für die Verletzungsprüfung kommt es darauf an, ob der Gesamteindruck des angegriffenen Musters mit dem Gesamteindruck des eingetragenen Musters übereinstimmt (BGH GRUR 2011, 142 [Tz.20] - Untersetzer).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2012 - 5 U 152/11
    Es geht nicht um die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr aus dem undeutlichen Erinnerungsbild eines Verbrauchers wie im Markenrecht (Senat a.a.O. S.15 mwN) oder im Wettbewerbsrecht (BGH GRUR 2007, 795 Rn.34 - Handtaschen).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2012 - 5 U 152/11
    Dabei sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Muster zu berücksichtigen (BGH aaO Tz.20 - Untersetzer; BGH GRUR 2011, 1117 [Tz.36] - ICE).
  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05

    Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2012 - 5 U 152/11
    Der informierte Benutzer, auf dessen Betrachtungsweise abzustellen ist, ist weder der Durchschnittsverbraucher noch ein Designfachmann, sondern ein potentieller Abnehmer, der ein bestimmtes Maß an Kenntnissen oder ein gewisses Designbewusstsein hat und dem Design in dem jeweiligen Bereich eine gewisse Beachtung schenkt (Senat, Urteil v. 20.12.2006, 5 U 135/05, S.14 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 05.07.2023 - 5 U 121/22

    Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 29.08.2012 (Az. 5 U 152/11, GRUR-RR 2013, 138, 140 - Totenkopfflasche) vertreten hat, die Rechtsgültigkeit könne auch von einem Verfügungsbeklagten nur mit einer Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit bestritten werden, so hält der Senat hieran aufgrund des eindeutigen Wortlautes des Art. 90 Abs. 2 GGV bereits seit längerem nicht mehr fest.
  • LG Hamburg, 12.01.2018 - 308 O 368/16

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Schutzumfang eines eine Dosiervorrichtung

    (BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 102/11, juris-Tz. 31 f. - Kinderwagen II; HansOLG, Urteil vom 29. August 2012 - 5 U 152/11 -, juris-Tz. 39 - Totenkopfflasche; so auch zum DesignG BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 40/14, juris-Tz. 31 - Armbanduhr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht